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DienstleistungSchülerbeförderung / Schülerfahrkarten

Beförderungspflicht

Die Schulaufwandsträger, Gemeinden und Landkreise, haben für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler in den unten beschriebenen Fällen zu sorgen. In den meisten Fällen stellt die zuständige Behörde Fahrkarten für den öffentlichen Personennahverkehr zur Verfügung. Für die Rudolf-Winterstein-Volksschule Kösching ist der Markt Kösching zuständig. Für die weiterführenden Schulen ist für in Kösching wohnende Kinder und Jugendliche in der Regel das Landratsamt Eichstätt zuständig. Die Beförderungspflicht besteht grundsätzlich von der 1. bis zur 10. Jahrgangsstufe, wenn
von der 1. bis zur 4. Jahrgangsstufe der Schulweg länger als 2 km ist,
von der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe der Schulweg länger als 3 km ist
Ab der 11. Klasse besteht unter Umständen ein Kostenerstattungsanspruch, wenn die Fahrtkosten die Familienbelastungsgrenze übersteigen. Kostenfrei befördert werden ab der 11. Klasse in der Regel Schülerinnen und Schüler aus Familien, die für mindestens 3 Kinder Kindergeld beziehen oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch erhalten. Der Antrag kann runtergeladen werden unter
http://www.landkreis-eichstaett.de/formular/272%20%20Kfz-Anerkennung.pdf.
Diesen bitte zusammen mit dem Nachweis über das Kindergeld an das Landratsamt Eichstätt senden.
Freiwillige Schülerbeförderung
Für Schülerinnen und Schüler, die in Kösching wohnen und keinen Anspruch auf eine kostenfreie Schülerbeförderung haben, stellt der Markt Kösching auf Antrag Schülerfahrkarten der INVG zur Verfügung. Es werden auf Wunsch Karten mit einer Gültigkeit von 01. September bis 31. Juli oder Halbjahreskarten für 6 Monate ausgestellt.Für die als freiwillige Leistung des Marktes zur Verfügung gestellten Karten gelten folgende Zuzahlungsregeln:
Tarifzone 21 (Kösching und Nachbargemeinden nördlich und östlich von Ingolstadt)
Karte Sept. bis Juli   80,00 Euro
Halbjahresfahrkarte  44,00 Euro
Tarifzonen 10 + 21 (zusätzlich Stadt Ingolstadt)
Karte Sept. bis Juli 130,00 Euro
Halbjahresfahrkarte  71,00 Euro
Antragstellung

Die Rudolf-Winterstein Volksschule Kösching händigt ihren Schülern vor den großen Schulferien eines jeden Schuljahres Antragsformulare vom Markt Kösching aus. Mit diesen können die Karten in der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Die weiterführenden Schulen übernehmen in der Regel die Antragstellung für Schüler bis zur 10. Klasse, die einen Beförderungsanspruch haben. Teilweise händigen sie Antragsformulare für Schüler ab der 11. Klasse aus. Bitte erkundigen Sie sich bei Bedarf bei Ihrer Schule. Antragsformulare können auch mit den unten aufgeführten Links geladen werden.

Hinweis:

Für Schüler, die den Schulweg nur zeitweise, z. B. bei schlechtem Wetter, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen, kann der Kauf von Einzelfahrkarten billiger sein als eine Jahreskarte mit Zuzahlung. Bei der Marktkasse im Rathaus, Zi. 04 im Erdgeschoß, sind günstige Innerortskarten erhältlich. Für Kinder bis zum 14. Lebensjahr kosten die Einzelfahrkarten (werden im 10er-Block verkauft) 0,25 Euro, ab dem 14. Lebensjahr 0,50 Euro pro Fahrt. Diese Fahrkarten gelten im Gemeindegebiet (Kösching, Kasing, Bettbrunn).

Anschrift:

Markt Kösching
Marktplatz 1
85092 Kösching
Telefon: 08456/9891-0
Fax: 08456/9891-24; Bauamt -35; Standesamt - 34
E-Mail: info@markt-koesching.de

Öffnungszeiten:

Montag-Freitag 07.30 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag 15.00 - 17.00 Uhr
Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

Für Sie zuständig:

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmer Nr.e-mail
Désirée Hoeber
Sachbearbeiterin
08456/98 91 2808456/98 91 24301E-Mail-Adresse des Ansprechpartners